Thursday, February 23, 2017

Buchhaltungsbearbeitung Of Stock Options

ESOs: Bilanzierung von Mitarbeiteraktienoptionen Von David Harper Relevanz über Zuverlässigkeit Wir werden die hitzige Debatte nicht darüber besprechen, ob Unternehmen Mitarbeiteraktienoptionen kosten sollten. Wir sollten jedoch zwei Dinge festlegen. Erstens wollten die Experten des Financial Accounting Standards Board (FASB) seit Anfang der neunziger Jahre Optionsaufwendungen erfordern. Trotz des politischen Drucks wurden die Aufwendungen mehr oder weniger unvermeidlich, als der International Accounting Board (IASB) dies aufgrund des bewussten Anstoßes zur Konvergenz zwischen den USA und den internationalen Rechnungslegungsstandards forderte. Zweitens, unter den Argumenten gibt es eine legitime Debatte über die beiden primären Qualitäten der Buchhaltung Informationen: Relevanz und Zuverlässigkeit. Die Jahresabschlüsse weisen den relevanten Standard auf, wenn sie alle materiellen Kosten des Unternehmens enthalten - und niemand leugnet ernsthaft, dass die Optionen ein Kostenfaktor sind. Die angefallenen Kosten in den Abschlüssen erreichen den Standard der Zuverlässigkeit, wenn sie in einer unvoreingenommenen und genauen Weise gemessen werden. Diese beiden Qualitäten von Relevanz und Zuverlässigkeit kollidieren oft im Rechnungslegungsrahmen. Beispielsweise werden Immobilien zu historischen Anschaffungskosten angesetzt, weil historische Kosten zuverlässiger (aber weniger relevant) als der Marktwert sind, dh wir können mit Zuverlässigkeit messen, wie viel für den Erwerb der Immobilie ausgegeben wurde. Gegner der Aufwendungen priorisieren Zuverlässigkeit und beharren darauf, dass Optionskosten nicht mit gleichbleibender Genauigkeit gemessen werden können. Der FASB möchte die Relevanz als Priorität betrachten und glaubt, dass die korrekte Erfassung der Kosten bei der Erfassung der Kosten wichtiger ist als die Tatsache, dass es völlig falsch ist, sie ganz auszulassen. Offenlegung erforderlich, aber nicht Anerkennung für jetzt Ab März 2004, die aktuelle Regel (FAS 123) erfordert Offenlegung, aber nicht Anerkennung. Dies bedeutet, dass Optionskalkulationen als Fußnote offen gelegt werden müssen, jedoch nicht als Aufwand in der Gewinn - und Verlustrechnung zu erfassen sind, wo sie den ausgewiesenen Gewinn (Ergebnis oder Ergebnis) reduzieren würden. Dies bedeutet, dass die meisten Unternehmen tatsächlich vier Gewinn pro Aktie (EPS) berichten - es sei denn, sie setzen sich freiwillig für die Anerkennung von Optionen ein, die Hunderte bereits getan haben: In der Gewinn - und Verlustrechnung: 1. EPS 2. Verwässertes EPS 1. Pro Forma Basic EPS 2. Pro Forma verdünnt EPS verdünnt EPS-Captures Einige Optionen - diejenigen, die alt und im Geld Eine zentrale Herausforderung bei der Berechnung von EPS ist potenzielle Verwässerung. Was tun wir mit ausstehenden, aber nicht ausgeübten Optionen, den in früheren Jahren gewährten alten Optionen, die jederzeit leicht in Stammaktien umgewandelt werden können (dies gilt nicht nur für Aktienoptionen, sondern auch für Wandelschuldverschreibungen und einige Derivate) EPS versucht, diese potenzielle Verwässerung mit Hilfe der unten dargestellten Methode der eigenen Aktien zu erfassen. Unsere hypothetische Firma hat 100.000 Stammaktien ausstehend, hat aber auch 10.000 ausstehende Optionen, die alle im Geld sind. Das heißt, sie wurden mit einem 7 Ausübungspreis gewährt, aber die Aktie ist seither auf 20 gestiegen: Basis-EPS (Stammaktien) ist einfach: 300.000 100.000 3 pro Aktie. Verwässertes EPS verwendet die Methode der eigenen Aktien, um die folgende Frage zu beantworten: Hypothetisch, wie viele Stammaktien ausstehend wären, wenn alle in-the-money Optionen heute ausgeübt würden Base. Allerdings würde die simulierte Übung dem Unternehmen zusätzliches Bargeld zur Verfügung stellen: Ausübungserlöse von 7 pro Option, zuzüglich eines Steuervorteils. Der Steuervorteil ist echtes Geld, weil das Unternehmen seine steuerpflichtigen Einkommen durch den Optionsgewinn zu senken - in diesem Fall 13 pro Option ausgeübt wird. Warum, weil die IRS wird die Steuern von den Optionen Inhaber, die die gewöhnliche Einkommensteuer auf den gleichen Gewinn bezahlen wird. (Bitte beachten Sie, dass der Steuervorteil sich auf nicht qualifizierte Aktienoptionen bezieht.) Die sogenannten Incentive-Aktienoptionen (ISOs) sind möglicherweise nicht für das Unternehmen steuerlich abzugsfähig, aber weniger als 20 der gewährten Optionen sind ISOs.) Lets sehen, wie 100.000 Stammaktien werden 103.900 verwässerte Aktien im Rahmen der Treasury-Stock-Methode, die, erinnern, auf einer simulierten Übung basiert. Wir übernehmen die Ausübung von 10.000 in-the-money-Optionen dies selbst fügt 10.000 Stammaktien an die Basis. Aber das Unternehmen erhält wieder Ausübungserlös von 70.000 (7 Ausübungspreis pro Option) und ein Bargeld Steuervorteil von 52.000 (13 Gewinn x 40 Steuersatz 5,20 pro Option). Das ist ein satte 12,20 Cash-Rabatt, sozusagen, pro Option für einen Gesamtrabatt von 122.000. Um die Simulation abzuschließen, gehen wir davon aus, dass das gesamte zusätzliche Geld verwendet wird, um Aktien zurückzukaufen. Zum aktuellen Kurs von 20 pro Aktie kauft das Unternehmen 6.100 Aktien zurück. Zusammenfassend ergeben sich aus der Umwandlung von 10.000 Optionen nur 3.900 netto zusätzliche Aktien (10.000 Optionen umgerechnet minus 6.100 Aktien). Hier ist die aktuelle Formel, wobei (M) aktueller Marktpreis, (E) Ausübungspreis, (T) Steuersatz und (N) Anzahl ausgeübter Optionen: Pro Forma EPS Erfasst die im Laufe des Jahres gewährten neuen Optionen EPS erfasst die Auswirkung der in den Vorjahren gewährten ausstehenden oder alten in-the-money Optionen. Aber was tun wir mit den im laufenden Geschäftsjahr gewährten Optionen, die einen null inneren Wert haben (dh unter der Annahme, dass der Ausübungspreis dem Aktienkurs entspricht), sind aber dennoch teuer, weil sie Zeitwert haben. Die Antwort ist, dass wir ein Option-Preismodell verwenden, um die Kosten für die Schaffung eines nicht-Cash-Kosten, die berichtetes Nettoeinkommen reduziert zu schätzen. Während die Eigenkapitalmethode den Nenner der EPS-Ratio durch Addition von Aktien erhöht, reduziert der Pro-Forma-Aufwand den Zähler des EPS. (Sie sehen, wie sich die Aufwendungen nicht verdoppeln, wie einige vorgeschlagen haben: Verdünnte EPS beinhaltet alte Optionszuschüsse, während Pro-Forma-Aufwendungen neue Zuschüsse enthalten.) Wir überprüfen die beiden führenden Modelle Black-Scholes und binomial in den nächsten zwei Tranchen davon Aber ihre Wirkung ist in der Regel zu einem fairen Wert Schätzung der Kosten, die irgendwo zwischen 20 und 50 des Aktienkurses zu produzieren. Während die vorgeschlagene Rechnungslegungsvorschrift sehr detailliert ist, ist die Überschrift der Fair Value am Tag der Gewährung. Das bedeutet, dass die FASB verlangen will, dass die Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen den beizulegenden Zeitwert abschätzen und diesen Aufwand erfassen (erken - nen). Betrachten wir die nachstehende Abbildung mit dem gleichen hypothetischen Unternehmen, das wir oben gesehen haben: (1) Das verwässerte EPS basiert auf der Division des bereinigten Jahresüberschusses von 290.000 in eine verwässerte Aktie von 103.900 Aktien. Jedoch kann unter Proforma die verwässerte Aktienbasis unterschiedlich sein. Siehe unsere technische Anmerkung für weitere Details. Erstens können wir sehen, dass wir immer noch Stammaktien und verwässerte Aktien haben, wobei verwässerte Aktien die Ausübung zuvor gewährter Optionen simulieren. Zweitens haben wir weiter angenommen, dass im laufenden Jahr 5.000 Optionen gewährt wurden. Nehmen wir unsere Modellschätzungen an, dass sie 40 des 20 Aktienkurses oder 8 pro Option wert sind. Der Gesamtaufwand beträgt daher 40.000. Drittens werden wir die Aufwendungen in den nächsten vier Jahren amortisieren, da unsere Optionen in vier Jahren mit der Klippenweste geschehen. Hierbei handelt es sich um grundsätzliche Abrechnungsprinzipien: Die Idee ist, dass unser Mitarbeiter über die Wartezeit Leistungen erbringt, so dass der Aufwand über diesen Zeitraum verteilt werden kann. (Obwohl wir es nicht veranschaulicht haben, ist es Unternehmen erlaubt, die Kosten in Erwartung von Optionsausfällen durch Mitarbeiterentlassungen zu reduzieren. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen voraussagen, dass 20 der gewährten Optionen verfallen und reduzieren den Aufwand entsprechend.) Unsere aktuellen jährlichen Aufwand für die Optionen gewähren ist 10.000, die ersten 25 der 40.000 Kosten. Unser bereinigtes Konzernergebnis beträgt somit 290.000. Wir teilen diese in beide Stammaktien und verdünnte Aktien, um die zweite Reihe von Pro-Forma-EPS-Nummern zu produzieren. Diese müssen in einer Fußnote offen gelegt werden und werden sehr wahrscheinlich eine Anerkennung (in der Körperschaft der Gewinn - und Verlustrechnung) für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2004 beginnen, verlangen. Eine technische technische Anmerkung für die Brave Es gibt eine technische Erwähnung, Wir verwendeten die gleiche verdünnte Aktie Basis für beide verdünnten EPS Berechnungen (berichtet verdünnten EPS und Pro-forma verdünnten EPS). Technisch unter der Proforma-verwässerten ESP (Punkt iv auf dem obigen Finanzbericht) wird die Aktienbasis durch die Anzahl der Aktien erhöht, die mit dem nicht amortisierten Vergütungsaufwand erworben werden können (dh zusätzlich zu den Ausübungserlösen und der Steuervorteil). Daher konnten im ersten Jahr, da lediglich 10.000 der 40.000 Optionsaufwendungen belastet wurden, die anderen 30.000 hypothetisch weitere 1.500 Aktien (30.000 20) zurückkaufen. Dies ergibt - im ersten Jahr - eine Gesamtzahl von verwässerten Anteilen von 105.400 und einem verwässerten EPS von 2,75. Aber im vierten Jahr, alle anderen gleich, die 2.79 oben wäre korrekt, wie wir bereits abgeschlossen haben Aufwendungen der 40.000. Denken Sie daran, dies gilt nur für die Pro-forma verdünnt EPS, wo wir sind Optionen im Zähler Fazit Expenses Optionen ist nur ein Best-Bemühungen Versuch, Kosten der Kosten zu schätzen. Die Befürworter sind richtig zu sagen, dass Optionen sind eine Kosten, und das Zählen etwas ist besser als nichts zu zählen. Aber sie können nicht behaupten, Kostenabschätzungen sind richtig. Betrachten Sie unser Unternehmen oben. Was wäre, wenn die Aktie Taube bis 6 im nächsten Jahr und blieb dort dann die Optionen wäre völlig wertlos, und unsere Kosten Schätzungen würde sich als deutlich überbewertet, während unsere EPS untertrieben wäre. Umgekehrt, wenn die Aktie besser als erwartet, unsere EPS-Zahlen wouldve überbewertet, weil unsere Ausgaben wouldve erwies sich als understated. If erhalten Sie eine Option, um Aktien als Zahlung für Ihre Dienstleistungen zu kaufen, können Sie Einkommen haben, wenn Sie die Option erhalten, Wenn Sie die Option ausüben oder wenn Sie die Option oder den Bestand bei der Ausübung der Option erhalten. Es gibt zwei Arten von Aktienoptionen: Optionen, die im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans oder eines Anreizoptionsplans (ISO-Plan) gewährt werden, sind gesetzliche Aktienoptionen. Aktienoptionen, die weder im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans noch eines ISO-Plans gewährt werden, sind nicht statutarische Aktienoptionen. Siehe Publikation 525. Steuerpflichtiges und unentschuldbares Einkommen. Ob Sie eine gesetzliche oder nicht rechtsfähige Aktienoption erhalten haben. Gesetzliche Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen eine gesetzliche Aktienoption, Sie in der Regel enthalten keine Menge in Ihrem Bruttoeinkommen, wenn Sie erhalten oder die Ausübung der Option. Sie können jedoch in dem Jahr, in dem Sie eine ISO ausüben, einer alternativen Mindeststeuer unterliegen. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zum Formular 6251. Sie haben steuerpflichtige Einkommen oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie, die Sie durch die Ausübung der Option gekauft. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Allerdings, wenn Sie nicht erfüllen spezielle Haltedauer Anforderungen, youll haben, um Einkommen aus dem Verkauf als normales Einkommen zu behandeln. Fügen Sie diese Beträge, die als Löhne behandelt werden, auf der Grundlage der Aktie bei der Bestimmung der Gewinn oder Verlust auf die Bestände Verfügung. In der Publikation 525 finden Sie nähere Angaben zur Art der Aktienoption sowie zu den Regeln für die Erfassung der Erträge und die Ertragsrealisierung. Incentive Stock Option - Nach der Ausübung einer ISO erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3921 (PDF), Ausübung einer Incentive-Aktienoption gemäß Section 422 (b). Dieses Formular berichtet über wichtige Termine und Werte, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und ordentlichen Erträge (falls zutreffend) bei der Rückgabe gemeldet zu bestimmen. Mitarbeiterbeteiligungsplan - Nach Ihrer ersten Übertragung oder Veräußerung von Aktien, die durch Ausübung einer im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsplans gewährten Option erworben wurden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3922 (PDF), Übertragung von Aktien, die durch einen Mitarbeiteraktienkatalog erworben wurden Abschnitt 423 (c). Dieses Formular wird wichtige Daten und Werte berichten, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und des ordentlichen Einkommens zu bestimmen, die bei Ihrer Rückkehr gemeldet werden. Nicht-statutarische Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine nicht-statutarische Aktienoption gewährt, hängt die Höhe des Einkommens und die Zeit für die Einbeziehung davon ab, ob der Marktwert der Option leicht ermittelt werden kann. Leicht ermittelbarer Marktwert - Wenn eine Option aktiv auf einem etablierten Markt gehandelt wird, können Sie den Marktwert der Option leicht bestimmen. Siehe Publikation 525 für andere Umstände, unter denen Sie den fairen Marktwert einer Option und die Regeln leicht bestimmen können, um festzustellen, wann Sie Einkommen für eine Option mit einem leicht bestimmbaren Marktwert angeben sollten. Nicht leicht ermittelbarer Marktwert - Die meisten nicht-statutarischen Optionen haben keinen leicht bestimmbaren Marktwert. Für nicht statutarische Optionen ohne einen leicht bestimmbaren Marktwert gibt es kein steuerpflichtiges Ereignis, wenn die Option gewährt wird, aber Sie müssen den fairen Marktwert der erhaltenen Aktien bei Ausübung, abzüglich des gezahlten Betrages, bei der Ausübung der Option in den Gewinn einbeziehen. Sie haben steuerpflichtige Einkünfte oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie verkaufen, die Sie durch Ausübung der Option erhalten haben. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Spezifische Informationen und Berichtsanforderungen finden Sie unter Publikation 525. Seite Zuletzt geprüft oder aktualisiert am: 30. Dezember 2016Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen reaktionsschnelleren und individuelleren Service zu bieten. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Benutzung unserer Cookies einverstanden. Bitte lesen Sie unseren Cookie Hinweis für weitere Informationen über die Cookies, die wir verwenden und wie zu löschen oder zu blockieren. Die volle Funktionalität unserer Website wird in Ihrer Browser-Version nicht unterstützt, oder Sie haben möglicherweise den Kompatibilitätsmodus ausgewählt. Deaktivieren Sie den Kompatibilitätsmodus, aktualisieren Sie Ihren Browser auf mindestens Internet Explorer 9 oder versuchen Sie es mit einem anderen Browser wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Quick Article Links IFRS 2 Die aktienbasierte Vergütung verlangt, dass aktienbasierte Vergütungsgeschäfte (wie z. B. gewährte Aktien, Aktienoptionen oder Aktienwertsteigerungsrechte) in ihren Jahresabschlüssen, einschließlich Transaktionen mit Mitarbeitern oder anderen, anerkannt werden Parteien in bar, anderen Vermögenswerten oder Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens. Für aktienbasierte Vergütungen und aktienbasierte Vergütungen sowie für die Auswahl von Bar - oder Eigenkapitalinstrumenten werden spezifische Anforderungen berücksichtigt. IFRS 2 wurde ursprünglich im Februar 2004 ausgegeben und erstmals auf Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Geschichte des IFRS 2 G41 Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen veröffentlicht Kommentarschluss 31. Oktober 2000 Projekt zur IASB-Agenda hinzugefügt Geschichte des Projekts IASB fordert Stellungnahmen zum G41-Diskussionspapier Rechnungslegung für aktienbasierte Vergütungen Anmeldeschluss 15. Dezember 2001 Exposure Draft ED 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht Kommentierungsfrist 7. März 2003 IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung Wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen (Änderung von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Geändert durch Verbesserungen der IFRS (Anwendungsbereich von IFRS 2 und überarbeiteter IFRS 3) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Geändert durch Konzernbezogene aktienbasierte Vergütungstransaktionen Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Geändert durch Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklus (Definition der Ausübungsbedingungen) Perioden beginnend am oder nach dem 1. Juli 2014 Geändert durch Einstufung und Bewertung von anteilsbasierten Vergü - tungstransaktionen (Änderungen von IFRS 2) Gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen Interpretationen Zu prüfende Änderungen Zusammenfassende Darstellung von IFRS 2 Deloitte IFRS Global Office hat eine aktualisierte Version unseres IAS Plus Leitfadens zu IFRS 2 Share-based Payment 2007 (PDF 748k, 128 Seiten) veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur die Detailbestimmungen von IFRS 2, sondern auch deren Anwendung in vielen Praxisfällen. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der aktienbasierten Vergütungen in der Praxis ist es nicht immer möglich, endgültig zu sein, was die richtige Antwort ist. In diesem Leitfaden teilt Deloitte jedoch gemeinsam mit Ihnen unseren Lösungsansatz, der unserer Ansicht nach dem Ziel des Standards entspricht. Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters Eine vierseitige Zusammenfassung von IFRS 2 finden Sie in einer Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters (PDF 49k). Definition der aktienbasierten Vergütung Eine aktienbasierte Vergütung ist eine Transaktion, bei der das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen entweder als Gegenleistung für seine Eigenkapitalinstrumente oder Verbindlichkeiten für Beträge erhält, die auf dem Preis der Gesellschaftsanteile oder anderer Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens beruhen . Die Rechnungslegungsanforderungen für die aktienbasierte Vergütung hängen von der Abwicklung der Transaktion ab, dh von der Emission von (a) Eigenkapital, (b) Barmitteln oder (c) Eigenkapital oder Barmitteln. Das Konzept der aktienbasierten Vergütungen ist breiter als Aktienoptionen. IFRS 2 umfasst die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten als Gegenleistung für Leistungen und Waren. Beispiele von Posten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, sind Aktienwertsteigerungsrechte, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Mitarbeiterbeteiligungspläne, Aktienoptionspläne und Pläne, in denen die Ausgabe von Aktien (oder Aktienrechten) vom Markt oder vom Markt abhängig sein kann Bedingungen. IFRS 2 gilt für alle Gesellschaften. Es gibt keine Befreiung für private oder kleinere Unternehmen. Darüber hinaus sind Tochtergesellschaften, die ihre Eltern oder Tochtergesellschaften als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen nutzen, im Rahmen des Standards. Es gibt zwei Befreiungen des allgemeinen Anwendungsbereichs: Erstens sollte die Ausgabe von Anteilen an einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von denen im Zusammenhang mit fortgeführten Mitarbeiterdienstleistungen unterschieden werden. Zudem behandelt IFRS 2 keine anteilsbasierten Vergütungen im Rahmen der Ziffern 8-10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Präsentation. Oder die Ziffern 5-7 von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Daher sollten IAS 32 und IAS 39 für marktbasierte Derivatkontrakte angewandt werden, die in Aktien oder Aktienrechten abgewickelt werden können. IFRS 2 gilt nicht für aktienbasierte Vergütungsvorgänge, außer für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Dividendenausschüttungen, der Erwerb eigener Aktien und die Ausgabe zusätzlicher Aktien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich. Ansatz und Bewertung Die Ausgabe von Aktien oder Aktienrechten erfordert eine Erhöhung des Anteils des Eigenkapitals. IFRS 2 verlangt, dass der Verrechnungsbetrag aufwandswirksam ist, wenn die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen kein Vermögenswert darstellt. Der Aufwand ist zu erfassen, wenn die Waren oder Dienstleistungen verbraucht werden. Zum Beispiel würde die Ausgabe von Aktien oder Rechte auf Aktien zum Kauf Inventar als eine Erhöhung der Inventur präsentiert werden und wäre nur dann aufgeladen, wenn das Inventar verkauft oder beeinträchtigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgabe von vollständig in Anspruch genommenen Aktien oder Aktienrechten auf vergangene Leistungen zurückzuführen ist, wobei der volle Zeitwert des beizulegenden Zeitwertes sofort er - forderlich ist. Die Ausgabe von Anteilen an Mitarbeiter mit etwa einer dreijährigen Sperrfrist gilt als Dienstleistung über den Erdienungszeitraum. Daher sollte der beizulegende Zeitwert der am Tag der Zuteilung ermittelten anteilsbasierten Vergütung über den Erdienungszeitraum aufgewandt werden. Grundsätzlich entspricht der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen, die auf Aktien basieren, gleich dem Vielfachen der gesamten beizulegenden Zeitwerte und dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente. Kurz gesagt, es gibt Abstimmung bis zu reflektieren, was passiert während der Vesting-Periode. Wenn jedoch die aktienbasierte Vergütung mit aktienbasierter Vergütung eine marktbezogene Performance-Bedingung aufweist, wird der Aufwand weiterhin erfasst, wenn alle anderen Ausübungsbedingungen erfüllt sind. Das folgende Beispiel zeigt eine typische aktienbasierte Vergütung. Abbildung Anerkennung der Mitarbeiteraktienoption Die Gesellschaft gewährt insgesamt 100 Aktienoptionen an 10 Mitglieder ihrer Geschäftsleitung (jeweils 10 Optionen) am 1. Januar 20X5. Diese Optionen bestehen zum Ende eines Dreijahreszeitraums. Die Gesellschaft hat festgestellt, dass jede Option zum Zeitpunkt der Gewährung von 15 Jahren einen beizulegenden Zeitwert hat. Das Unternehmen geht davon aus, dass alle 100 Optionen zum 30. Juni 20X5 - dem Ende der ersten sechsmonatigen Zwischenberichterstattung - anstehen Periode. Dr. Aktienoptionsaufwand (90 15) 6 Perioden 225 pro Periode. 225 4 250250250 150 Je nach Art der anteilsbasierten Vergütung kann der beizulegende Zeitwert durch den Wert der ausgegebenen Aktien oder Aktienrechte oder durch den Wert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt werden. Grundsätzlich sollten Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens eingehen, mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden. Nur wenn der beizulegende Zeitwert der Waren oder Dienstleistungen nicht verlässlich bestimmt werden kann, wäre der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu verwenden. Messung von Mitarbeiteraktienoptionen. Für Transaktionen mit Mitarbeitern und anderen Personen, die ähnliche Leistungen erbringen, ist das Unternehmen verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, da es in der Regel nicht möglich ist, den beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Mitarbeiterleistungen zuverlässig abzuschätzen. Bei der Bewertung von Fair Value - Optionen. Für Transaktionen, die zum beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente (wie Geschäfte mit Mitarbeitern) bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung zu bewerten. Bei der Messung der Fair Value - Waren und Dienstleistungen. Für Geschäfte, die zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bewertet werden, ist der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Waren oder Dienstleistungen zu schätzen. Messanleitung. Für nach dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente gemessene Waren oder Dienstleistungen legt IFRS 2 fest, dass bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der Aktien oder Optionen am relevanten Bewertungstag (soweit nicht anders ausgewiesen) grundsätzlich Ausübungsbedingungen nicht berücksichtigt werden über). Stattdessen werden die Ausübungsbedingungen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des Transaktionsbetrags einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt, so dass letztlich der für Gegenstände oder Dienstleistungen als Gegenleistung für die gewährten Eigenkapitalinstrumente anerkannte Betrag auf der Eigenkapitalausstattung beruht Instrumente, die schließlich Weste. Mehr Messführung. IFRS 2 verlangt, dass der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente, soweit verfügbar, auf Marktpreisen basiert und die Bedingungen, unter denen diese Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, zu berücksichtigen sind. In Ermangelung von Marktpreisen wird der beizulegende Zeitwert unter Verwendung einer Bewertungsmethode geschätzt, um zu schätzen, was der Preis dieser Eigenkapitalinstrumente am Messetag in einem Arrestgeschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien gewesen wäre. Der Standard gibt nicht an, welches bestimmte Modell verwendet werden soll. Wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Nach IFRS 2 ist die aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zu bewerten. IFRS 2 erlaubt die Verwendung des inneren Wertes (dh des beizulegenden Zeitwertes der Aktien abzüglich des Ausübungspreises) in den seltenen Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist jedoch nicht einfach am Tag der Gewährung gemessen. Ein Unternehmen müsste an jedem Berichtsstichtag bis zur endgültigen Abwicklung den inneren Wert neu bewerten. Leistungsbedingungen. IFRS 2 unterscheidet zwischen dem Umgang mit marktbasierten Performance-Bedingungen und den nicht marktorientierten Performance-Bedingungen. Marktbedingungen sind jene, die sich auf den Marktpreis eines Gesellschaftskapitals beziehen, wie z. B. die Erreichung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten Ziels auf der Grundlage eines Vergleichs des Unternehmenspreises mit einem Index der Aktienkurse anderer Unternehmen. Marktbezogene Performance-Bedingungen werden in die zeitpunktbezogene Fair-Value-Bewertung einbezogen (ähnlich werden nicht-vesting Bedingungen bei der Bewertung berücksichtigt). Der Fair Value der Eigenkapitalinstrumente wird jedoch nicht angepasst, um nicht marktbasierte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen, die stattdessen durch die Anpassung der Anzahl der in die Bewertung des aktienbasierten Vergütungstransaktors einbezogenen Eigenkapitalinstrumente berücksichtigt werden Die bis zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente angepasst werden. Anmerkung: Jährliche Verbesserungen der IFRS 20102012 Zyklusänderungen s die Definitionen der Ausübungsbedingungen und Marktbedingung und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung (die vorher Bestandteil der Definition der Ausübungsbedingung waren). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Änderungen, Streichungen und Abschlüsse Die Feststellung, ob eine Änderung der Bedingungen Auswirkungen auf den bilanzierten Betrag hat, hängt davon ab, ob der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente größer ist Als der beizulegende Zeitwert der ursprünglichen Instrumente (beide zu dem Umstellungszeitpunkt bestimmt). Eine Änderung der Bedingungen, zu denen Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, kann Auswirkungen auf die zu erfassenden Aufwendungen haben. IFRS 2 verdeutlicht, dass die Leitlinien für Änderungen auch für Instrumente gelten, die nach dem Ausübungszeitpunkt geändert wurden. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente höher ist als der beizulegende Zeitwert der Altinstrumente (z. B. durch Verringerung des Ausübungspreises oder Ausgabe zusätzlicher Instrumente), wird der Inkrementalbetrag über die verbleibende Wartezeit analog zum Original erfasst Menge. Erfolgt die Änderung nach Ablauf der Sperrfrist, so wird der inkrementelle Betrag sofort erkannt. Sofern der beizulegende Zeitwert der neuen Instrumente unter dem beizulegenden Zeitwert der Altinstrumente liegt, sollte der ursprüngliche beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als unverändert bewertet werden. Die Streichung oder Abwicklung von Eigenkapitalinstrumenten wird als eine Beschleunigung des Erdienungszeitraums verbucht, weshalb jeder nicht anerkannte Betrag, der ansonsten verrechnet worden wäre, unverzüglich zu erfassen ist. Alle Zahlungen, die mit der Streichung oder Abwicklung (bis zum beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente) getätigt werden, sind als Rückkauf einer Beteiligung zu bilanzieren. Jegliche über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinausgehende Zahlung wird als Aufwand erfasst. Neue Eigenkapitalinstrumente können als Ersatz für aufgegebene Eigenkapitalinstrumente identifiziert werden. In diesen Fällen werden die umgesetzten Eigenkapitalinstrumente als Änderungen berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der ersetzten Eigenkapitalinstrumente wird zum Gewährungszeitpunkt bestimmt, während der beizulegende Zeitwert der stornierten Instrumente zum Zeitpunkt der Kündigung, abzüglich etwaiger Barauszahlungen bei Annullierung, die als Abzug vom Eigenkapital bilanziert werden, bestimmt wird. Offenlegung Geforderte Angaben: Art und Umfang der anteilsbasierten Vergütungsregelungen, die während des Zeitraums bestanden, in dem der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen oder der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente während des Berichtszeitraums die Wirkung der Aktie bestimmt wurden - basierten Zahlungsvorgängen auf das Ergebnis der Periode für den Zeitraum und seine Finanzlage. Inkrafttreten IFRS 2 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Eine frühere Anwendung wird gefördert. Überleitung Sämtliche nach dem 7. November 2002 gewährten aktienbasierten Vergütungen, die noch nicht am Tag des Inkrafttretens von IFRS 2 bestehen, werden nach den Vorschriften des IFRS 2 bilanziert. Die Gesell - schaften sind zulässig und ermutigt, aber nicht erforderlich Dieser IFRS auf andere Eigenkapitalinstrumente, wenn (und nur wenn) das Unternehmen zuvor den Marktwert der nach IFRS 2 ermittelten Eigenkapitalinstrumente öffentlich offengelegt hat. Die nach IAS 1 dargestellten Vergleichsinformationen werden für alle Zuwendungen von Die den Anforderungen des IFRS 2 entsprechen. Die Anpassung, die diese Änderung widerspiegelt, wird in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für den frühesten dargestellten Zeitraum dargestellt. IFRS 2 ändert § 13 der IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, um eine Freistellung für aktienbasierte Vergütungsvorgänge einzuführen. Ähnlich wie Unternehmen, die bereits IFRS anwenden, müssen Erstanwender IFRS 2 für aktienbasierte Vergütungsgeschäfte am oder nach dem 7. November 2002 anwenden. Darüber hinaus ist ein Erstanwender nicht verpflichtet, IFRS 2 auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden Nach dem 7. November 2002, der vor dem späteren Zeitpunkt (a) dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und b) dem 1. Januar 2005 besteht. Ein Erstanwender kann beschließen, IFRS 2 früher nur anzuwenden, wenn er den beizulegenden Zeitwert der Aktie offen gelegt hat Aktienbasierte Vergütungen, die zum Bewertungsstichtag gemäß IFRS 2 ermittelt wurden. Abweichungen zum FASB-Statement 123 Revised 2004 Im Dezember 2004 veröffentlichte der US FASB die FASB-Statement 123 (überarbeitete 2004) Aktienbasierte Vergütung. Gemäß Statement 123 (R) sind die Entschädigungskosten für aktienbasierte Vergütungsvorgänge im Abschluss anzugeben. Klicken Sie für FASB Pressemitteilung (PDF 17k). Deloitte (USA) hat eine Sonderausgabe seines Heads Up-Newsletters veröffentlicht, in dem die wichtigsten Konzepte der FASB-Erklärung Nr. 123 (R) zusammengefasst sind. Klicken Sie hier, um den Heads Up Newsletter herunterzuladen (PDF 292k). Während die Aussage 123 (R) weitgehend mit IFRS 2 übereinstimmt, bleiben einige Unterschiede bestehen, wie in einem QampA-Dokument FASB beschrieben, das zusammen mit dem neuen Statement: Q22 veröffentlicht wird. Ist die Erklärung mit den International Financial Reporting Standards konvergent Die Aussage ist weitgehend mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 2, Anteilsbasierte Vergütung, konvergent. Die Aussage und der IFRS 2 haben das Potenzial, sich nur in wenigen Bereichen zu unterscheiden. Die wichtigsten Bereiche werden nachfolgend kurz beschrieben. IFRS 2 erfordert die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Nichtmitgliedern. Demgegenüber verlangt die Ausgabe 96-18, dass die Gewährung von Aktienoptionen und anderen Eigenkapitalinstrumenten an Nichtmit - glieder zu einem früheren Zeitpunkt (1) dem Zeitpunkt, zu dem eine Verpflichtungsermächtigung durch die Gegenpartei zum Erwerb der Eigenkapitalinstrumente erreicht wird, oder (2) An dem die Leistung der Gegenpartei abgeschlossen ist. IFRS 2 enthält strengere Kriterien, um festzustellen, ob ein Mitarbeiterbeteiligungsplan kompensatorisch ist oder nicht. Infolgedessen werden einige Mitarbeiterbeteiligungspläne, für die IFRS 2 eine Anerkennung von Entschädigungskosten erfordert, nicht als Anpassungskosten im Sinne der Erklärung angesehen. IFRS 2 applies the same measurement requirements to employee share options regardless of whether the issuer is a public or a nonpublic entity. The Statement requires that a nonpublic entity account for its options and similar equity instruments based on their fair value unless it is not practicable to estimate the expected volatility of the entitys share price. In that situation, the entity is required to measure its equity share options and similar instruments at a value using the historical volatility of an appropriate industry sector index. In tax jurisdictions such as the United States, where the time value of share options generally is not deductible for tax purposes, IFRS 2 requires that no deferred tax asset be recognized for the compensation cost related to the time value component of the fair value of an award. A deferred tax asset is recognized only if and when the share options have intrinsic value that could be deductible for tax purposes. Therefore, an entity that grants an at-the-money share option to an employee in exchange for services will not recognize tax effects until that award is in-the-money. In contrast, the Statement requires recognition of a deferred tax asset based on the grant-date fair value of the award. The effects of subsequent decreases in the share price (or lack of an increase) are not reflected in accounting for the deferred tax asset until the related compensation cost is recognized for tax purposes. The effects of subsequent increases that generate excess tax benefits are recognized when they affect taxes payable. The Statement requires a portfolio approach in determining excess tax benefits of equity awards in paid-in capital available to offset write-offs of deferred tax assets, whereas IFRS 2 requires an individual instrument approach. Thus, some write-offs of deferred tax assets that will be recognized in paid-in capital under the Statement will be recognized in determining net income under IFRS 2. Differences between the Statement and IFRS 2 may be further reduced in the future when the IASB and FASB consider whether to undertake additional work to further converge their respective accounting standards on share-based payment. March 2005: SEC Staff Accounting Bulletin 107 On 29 March 2005, the staff of the US Securities and Exchange Commission issued Staff Accounting Bulletin 107 dealing with valuations and other accounting issues for share-based payment arrangements by public companies under FASB Statement 123R Share-Based Payment. For public companies, valuations under Statement 123R are similar to those under IFRS 2 Share-based Payment. SAB 107 provides guidance related to share-based payment transactions with nonemployees, the transition from nonpublic to public entity status, valuation methods (including assumptions such as expected volatility and expected term), the accounting for certain redeemable financial instruments issued under share-based payment arrangements, the classification of compensation expense, non-GAAP financial measures, first-time adoption of Statement 123R in an interim period, capitalisation of compensation cost related to share-based payment arrangements, accounting for the income tax effects of share-based payment arrangements on adoption of Statement 123R, the modification of employee share options prior to adoption of Statement 123R, and disclosures in Managements Discussion and Analysis (MDampA) subsequent to adoption of Statement 123R. One of the interpretations in SAB 107 is whether there are differences between Statement 123R and IFRS 2 that would result in a reconciling item: Question: Does the staff believe there are differences in the measurement provisions for share-based payment arrangements with employees under International Accounting Standards Board International Financial Reporting Standard 2, Share-based Payment (IFRS 2) and Statement 123R that would result in a reconciling item under Item 17 or 18 of Form 20-F Interpretive Response: The staff believes that application of the guidance provided by IFRS 2 regarding the measurement of employee share options would generally result in a fair value measurement that is consistent with the fair value objective stated in Statement 123R. Accordingly, the staff believes that application of Statement 123Rs measurement guidance would not generally result in a reconciling item required to be reported under Item 17 or 18 of Form 20-F for a foreign private issuer that has complied with the provisions of IFRS 2 for share-based payment transactions with employees. However, the staff reminds foreign private issuers that there are certain differences between the guidance in IFRS 2 and Statement 123R that may result in reconciling items. Footnotes omitted Click to download: March 2005: Bear, Stearns Study on Impact of Expensing Stock Options in the United States If US public companies had been required to expense employee stock options in 2004, as will be required under FASB Statement 123R Share-Based Payment starting in third-quarter 2005: the reported 2004 post-tax net income from continuing operations of the SampP 500 companies would have been reduced by 5, and 2004 NASDAQ 100 post-tax net income from continuing operations would have been reduced by 22. Those are key findings of a study conducted by the Equity Research group at Bear, Stearns amp Co. Inc. The purpose of the study is to help investors gauge the impact that expensing employee stock options will have on the 2005 earnings of US public companies. The Bear, Stearns analysis was based on the 2004 stock option disclosures in the most recently filed 10Ks of companies that were SampP 500 and NASDAQ 100 constituents as of 31 December 2004. Exhibits to the study present the results by company, by sector, and by industry. Visitors to IAS Plus are likely to find the study of interest because the requirements of FAS 123R for public companies are very similar to those of IFRS 2. We are grateful to Bear, Stearns for giving us permission to post the study on IAS Plus. The report remains copyright Bear, Stears amp Co. Inc. all rights reserved. Click to download 2004 Earnings Impact of Stock Options on the SampP 500 amp NASDAQ 100 Earnings (PDF 486k). November 2005: Standard amp Poors Study on Impact of Expensing Stock Options In November 2005 Standard amp Poors published a report of the impact of expensing stock options on the SampP 500 companies. FAS 123(R) requires expensing of stock options (mandatory for most SEC registrants in 2006). IFRS 2 is nearly identical to FAS 123(R). SampP found: Option expense will reduce SampP 500 earnings by 4.2. Information Technology is affected the most, reducing earnings by 18. PE ratios for all sectors will be increased, but will remain below historical averages. The impact of option expensing on the Standard amp Poors 500 will be noticeable, but in an environment of record earnings, high margins and historically low operating price-to-earnings ratios, the index is in its best position in decades to absorb the additional expense. SampP takes issue with those companies that try to emphasise earnings before deducting stock option expense and with those analysts who ignore option expensing. The report emphasises that: Standard amp Poors will include and report option expense in all of its earnings values, across all of its business lines. This includes Operating, As Reported and Core, and applies to its analytical work in the SampP Domestic Indices, Stock Reports, as well as its forward estimates. It includes all of its electronic products. The investment community benefits when it has clear and consistent information and analyses. A consistent earnings methodology that builds on accepted accounting standards and procedures is a vital component of investing. By supporting this definition, Standard amp Poors is contributing to a more reliable investment environment. The current debate as to the presentation by companies of earnings that exclude option expense, generally being referred to as non-GAAP earnings, speaks to the heart of corporate governance. Additionally, many equity analysts are being encouraged to base their estimates on non-GAAP earnings. While we do not expect a repeat of the EBBS (Earnings Before Bad Stuff) pro-forma earnings of 2001, the ability to compare issues and sectors depends on an accepted set of accounting rules observed by all. In order to make informed investment decisions, the investing community requires data that conform to accepted accounting procedures. Of even more concern is the impact that such alternative presentation and calculations could have on the reduced level of faith and trust investors put into company reporting. The corporate governance events of the last two-years have eroded the trust of many investors, trust that will take years to earn back. In an era of instant access and carefully scripted investor releases, trust is now a major issue. January 2008: Amendment of IFRS 2 to clarify vesting conditions and cancellations On 17 January 2008, the IASB published final amendments to IFRS 2 Share-based Payment to clarify the terms vesting conditions and cancellations as follows: Vesting conditions are service conditions and performance conditions only. Other features of a share-based payment are not vesting conditions. Under IFRS 2, features of a share-based payment that are not vesting conditions should be included in the grant date fair value of the share-based payment. The fair value also includes market-related vesting conditions. All cancellations, whether by the entity or by other parties, should receive the same accounting treatment. Under IFRS 2, a cancellation of equity instruments is accounted for as an acceleration of the vesting period. Therefore any amount unrecognised that would otherwise have been charged is recognised immediately. Any payments made with the cancellation (up to the fair value of the equity instruments) is accounted for as the repurchase of an equity interest. Any payment in excess of the fair value of the equity instruments granted is recognised as an expense. The Board had proposed the amendment in an exposure draft on 2 February 2006. The amendment is effective for annual periods beginning on or after 1 January 2009, with earlier application permitted. Deloitte has published a Special Edition of our IAS Plus Newsletter explaining the amendments to IFRS 2 for vesting conditions and cancellations (PDF 126k). June 2009: IASB amends IFRS 2 for group cash-settled share-based payment transactions, withdraws IFRICs 8 and 11 On 18 June 2009, the IASB issued amendments to IFRS 2 Share-based Payment that clarify the accounting for group cash-settled share-based payment transactions. The amendments clarify how an individual subsidiary in a group should account for some share-based payment arrangements in its own financial statements. In these arrangements, the subsidiary receives goods or services from employees or suppliers but its parent or another entity in the group must pay those suppliers. The amendments make clear that: An entity that receives goods or services in a share-based payment arrangement must account for those goods or services no matter which entity in the group settles the transaction, and no matter whether the transaction is settled in shares or cash. In IFRS 2 a group has the same meaning as in IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements . that is, it includes only a parent and its subsidiaries. The amendments to IFRS 2 also incorporate guidance previously included in IFRIC 8 Scope of IFRS 2 and IFRIC 11 IFRS 2Group and Treasury Share Transactions . As a result, the IASB has withdrawn IFRIC 8 and IFRIC 11. The amendments are effective for annual periods beginning on or after 1 January 2010 and must be applied retrospectively. Earlier application is permitted. Click for IASB press release (PDF 103k). June 2016: IASB clarifies the classification and measurement of share-based payment transactions On 20 June 2016, the International Accounting Standards Board (IASB) published final amendments to IFRS 2 that clarify the classification and measurement of share-based payment transactions: Accounting for cash-settled share-based payment transactions that include a performance condition Until now, IFRS 2 contained no guidance on how vesting conditions affect the fair value of liabilities for cash-settled share-based payments. IASB has now added guidance that introduces accounting requirements for cash-settled share-based payments that follows the same approach as used for equity-settled share-based payments. Classification of share-based payment transactions with net settlement features IASB has introduced an exception into IFRS 2 so that a share-based payment where the entity settles the share-based payment arrangement net is classified as equity-settled in its entirety provided the share-based payment would have been classified as equity-settled had it not included the net settlement feature. Accounting for modifications of share-based payment transactions from cash-settled to equity-settled Until now, IFRS 2 did not specifically address situations where a cash-settled share-based payment changes to an equity-settled share-based payment because of modifications of the terms and conditions. The IASB has intoduced the following clarifications: On such modifications, the original liability recognised in respect of the cash-settled share-based payment is derecognised and the equity-settled share-based payment is recognised at the modification date fair value to the extent services have been rendered up to the modification date. Any difference between the carrying amount of the liability as at the modification date and the amount recognised in equity at the same date would be recognised in profit and loss immediately. Material on this website is 2017 Deloitte Global Services Limited, or a member firm of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, or one of their related entities. See Legal for additional copyright and other legal information. Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee (DTTL), its network of member firms, and their related entities. DTTL and each of its member firms are legally separate and independent entities. DTTL (also referred to as Deloitte Global) does not provide services to clients. Please see deloitteabout for a more detailed description of DTTL and its member firms. Correction list for hyphenation These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.


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